Reichen Sie pro Token eine Bewerbung über das Antragsformular für Asset-Listings ein. Wir prüfen nur Assets, die über dieses Formular eingehen; direkte E-Mails, DMs oder Support-Tickets werden ignoriert.
Nein. Kraken erhebt niemals eine Gebühr für das Listing eines Assets und es gibt keinen kostenpflichtigen Fast-Track für die Prüfung. Jede dritte Partei, die etwas anderes behauptet, ist nicht mit Kraken verbunden.
Detaillierte Tokenomics, Vertragsadresse, On-Chain-Wachstumsmetriken, Roadmap, Links zu Sicherheitsaudits, Team-Biografien und TGE-Details (falls zutreffend). Präzise, überprüfbare Daten beschleunigen die Prüfung.
Wir bemühen uns, vollständige Bewerbungen innerhalb von ca. 2 Wochen zu bestätigen. Komplexe Fälle können länger dauern, wenn das Volumen hoch ist.
1) Asset-Profil (Marktkapitalisierung, Liquidität, Verteilung)
2) Markttauglichkeit & Katalysatoren
3) Technische/Sicherheits-Robustheit
4) Regulatorische Position in Schlüsseljurisdiktionen
5) Community-Engagement. Kein einzelner Faktor ist entscheidend; wir verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz.
≈2–6 Wochen für die meisten EVM-kompatiblen Token nach interner Genehmigung. Nicht-EVM-Chains oder maßgeschneiderte Integrationen können diesen Zeitraum verlängern.
Ja– wir akzeptieren Bewerbungen vor dem TGE. Die Genehmigung hängt davon ab, dass der endgültige Vertrag der geprüften Version entspricht und die Launch-bereiten Sicherheits-/Liquiditätsstandards erfüllt.
Wir sind kettenunabhängig, benötigen aber zuverlässige Knoten, etablierte Explorer und sichere RPC-Endpunkte. Nicht unterstützte oder neuartige Blockchains verlängern die technische Vorlaufzeit.
Projekte sind dafür verantwortlich, qualifizierte Market Maker zu beauftragen. Kraken wird sich während der Listing-Woche mit Ihrem ausgewählten MM-Team abstimmen, um enge Spreads beim Launch zu gewährleisten.
Die regionale Verfügbarkeit hängt von den lokalen Vorschriften ab. Wenn die Rechtsabteilung auf gerichtliche Beschränkungen hinweist, können bestimmte Handelspaare am ersten Tag geoblockiert werden.
Sorgen Sie für eine gesunde Liquidität, veröffentlichen Sie wesentliche Updates zeitnah und benachrichtigen Sie Kraken 30 Tage im Voraus über Vertragsmigrationen oder signifikante Tokenomics-Änderungen. Kraken behält sich das Recht vor, Assets, die diese Standards verletzen, zu pausieren oder zu delisten.
Ja. Auslöser sind anhaltende Illiquidität, wiederholte technische Ausfälle oder nachteilige regulatorische Maßnahmen. Wir bieten in der Regel zuerst ein Zeitfenster zur Behebung an.
Die öffentliche Listings-Roadmap auf kraken.com ist die einzige Quelle der Wahrheit für Token, die die interne Genehmigung durchlaufen haben und sich dem Launch nähern.
Um ein Krypto-Asset auf Kraken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu listen, erfordert die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) ein MiCA-konformes Whitepaper und eine begleitende Erläuterung.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle im EWR gelisteten Krypto-Assets ein gültiges MiCA-Whitepaper besitzen. Gemäß dem Umsetzungszeitplan der ESMA müssen Whitepaper seit dem 23. Dezember 2024 im XBRL (iXBRL)-Format unter Verwendung der MiCA-Taxonomie und der ESMA-Leitlinien erstellt und eingereicht werden.
Jedes Projekt, das im EWR auf Kraken gelistet werden möchte, muss sein Whitepaper mindestens 20 Geschäftstage vor dem beabsichtigten Listing-Datum bei einer Nationalen Zuständigen Behörde (NCA) einreichen. Wird das Whitepaper nicht fristgerecht eingereicht oder entspricht es nicht den MiCAR-Anforderungen, kann sich das Listing-Datum verzögern. Das Whitepaper muss auch im Interimsregister der ESMA und auf der Website von Kraken veröffentlicht werden.
Kraken erstellt keine Whitepaper im Auftrag von Projekten. Projektteams sind für die Erstellung und Einreichung ihres eigenen Whitepapers und der Erläuterung verantwortlich. Wir empfehlen dringend, den Rat einer spezialisierten Firma oder eines Rechtsbeistands einzuholen, falls diese Expertise intern nicht vorhanden ist.
Kraken unterhält Beziehungen zu spezialisierten Firmen, die bei der Erstellung und Einreichung von MiCA-Whitepapern unterstützen können. Wenn Sie eine Einführung wünschen, sprechen Sie bitte mit Ihrem Kraken-Ansprechpartner. Bei interner Erstellung sind von der Europäischen Kommission genehmigte Vorlagen und ESMA-Leitlinien öffentlich zugänglich. Kraken kann auch Beispiel- .docx-Vorlagen nur zu Referenzzwecken bereitstellen und übernimmt keine Haftung für Ungenauigkeiten in diesen Materialien.
Bitte beachten Sie: Die oben genannten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sollten Ihre(n) eigenen Rechtsvertreter bezüglich der aktuellsten regulatorischen Anforderungen konsultieren, wenn Sie ein Krypto-Asset im EWR listen möchten.




